Ja, ja, Markus - wir leben aber im Land der Bedenkenträger, welche dann argumentieren, eine Betriebsanleitung oder ein Karosserieaufkleber wären keine zulassungsrelevanten Dokumente. So, oder ähnlich sind die Threads ja auch hier bisher gelaufen. Mein letzter PN-Austausch lief auch in diese Richtung. Ich persönlich bin da ganz nah bei Deiner Argumentation und hatte schon im Frühjahr einen Satz original Winterräder für meinen XF gekauft.
Heute hat der TÜV-Nord, Abteilung Mobilität, Herr C. Schmidt, meine Anfrage beantwortet. Auszugsweise gebe ich mal ein paar Inhalte wieder:
"Mit der Umstellung von alten nationalen Zulassungspapieren (Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein) auf die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 / Teil 2 wurde nur noch eine Reifengröße standartmäßig in die Zulassungsbescheinigungen übernommen. Alle weiteren gemäß EG-Typgenehmigung genehmigten Reifengrößen sind nicht mehr aufgeführt, bleiben aber weiterhin zulässig. ..."
Im nachfolgenden wurde mir dann ein Auszug aus den Serienbereifungen in Form einer Bestätigung der serienmäßig zulässigen Bereifung für meinen XF angehangen. Dieser Anhang besteht aus einem Auszug aus den COC-Daten / allgemeiner Betriebserlaubnis (EG-/ECE-Typgenehmigung / allgemeiner Betriebserlaubnis Nr.: e11*2001/116*0140*). Hier sind die 225/40R18 88W M+S für beide Achsen gelistet.
Für mich ist das Thema damit definitiv beantwortet.
Eine Veröffentlichung dieser Nachricht an mich, ist mir nur mit der Zustimmung des Verfassers erlaubt...
Viele Grüße, Joachim 