Hallo zusammen!
Anders als Benne wurde mir damals nach der Einführung meines Crossfire aus Großbritannien (im Jahr 2011) beim TÜV Dortmund mitgeteilt, dass ich ohne dieses CoC keine Abnahme erhalten würde. Dieses Dokument war für mich folglich obligatorisch und wurde, wie Benne bereits erwähnte, auch bei der Zulassungsstelle verlangt. Da ein CoC in GB scheinbar nicht Bestandteil der Fahrzeugdokumentation ist, und ich mich ähnlich gut wie Benne vorbereitet habe, habe ich es schon vor dem Import aus den USA angefordert.
Ferner war es mir damals noch möglich, den Crossfire mit deutschen Kurzzeitkennzeichen einzuführen. Stand war 2011 der, dass diese Kennzeichen international geduldet wurden, sodass ich in Dover mit den englischen Kennzeichen auf die Fähre gefahren bin - es gab hier im Hafen von Dover trotz intensiver Kontrolle keinerlei Probleme - und auf französischem Boden die Kurzzeitkennzeichen montiert habe.
Es ist davon auszugehen, dass sich das Prozedere nach einem möglichen Brexit weiter ändern wird, zumal Großbritannien dann kein EU-Land mehr ist, sondern ein sogenanntes Drittland wird. Vermutlich wird sich die Vorgehensweise (z.B. in puncto Zoll) dann einem Import aus der Schweiz annähern.
Ansonsten vielen Dank an Benne für die ausführliche Berichterstattung!
Gruß
Achim