Fahrzeug verkauft. Abmeldung bisher nicht erfolgt. Und nun?

  • Hallo zusammen,

    mein Dad hat vor 14 Tagen sein Wohnmobil verkauft. So, wie er es bisher immer gemacht hat, hat er dem Käufer die Kennzeichen mitgegeben, damit er das Fahrzeug direkt mitnehmen kann.

    Bisher ist jedoch scheinbar keine Abmeldung erfolgt. Und da mein Dad nun ein neues Fahrzeug gekauft hat, ist nun die Frage:
    Was muss mein Dad tun?
    Kann er das Fahrzeug auch ohne Fahrzeugschein etc. abmelden?
    Oder muss er dann den juristischen Weg gehen?

    Bisher ist es immer gut gegangen, aber es ist ja auch immer nur eine Frage der Zeit, bis man mal an ein schwarzes Schaf gerät.

  • scheinbar keine Abmeldung erfolgt


    Moin.

    Zuerst würde ich doch mal dem Käufer auf die Füße steigen.
    Dann hat er doch hoffentlich eine Kopie des Kaufvertrags an seine Versicherung und das Straßenverkehrsamt geschickt?
    Damit ist man schon mal Versicherungstechnisch auf der sicheren Seite.

    Zum Abmelden brauchst Du vor allem die Kennzeichen.

    Axel

  • Hallo Marc,

    1. Wurde im Kaufvertrag schriftlich fixiert innerhalb welchem Zeitraum das Fahrzeug umzumelden ist? Diese Frist ist einzuhalten.
    2. Mit Verkäufer Kontakt aufnehmen und fragen warum Fahrzeug noch nicht umgemeldet wurde.
    3. Versicherung anrufen und mitteilen wann und an wen das Fahrzeug veräussert wurde. Kaufvertrag an Versicherung faxen. Bei Versicherung nachfragen was ggf. sonst noch zu tun ist.
    4. Zulassungsbehörde anrufen und mitteilen das das Auto verkauft wurde. Kaufvertrag an Behörde faxen. Bei der Zulassungsbehörde nachfragen was ggf. sonst noch zu tun ist.


    Grüße
    Markus

    :winke:

  • Wenn dann die von Markus beschriebenen Punkte 3 und 4 vollzogen sind, müsste der Wagen nicht mehr versichert sein. Das Strassenverkehrsamt schreibt dann dieses Kennzeichen zur Fahndung aus, damit dieses entstempelt werden kann. Dieses aber zur Sicherheit beim Strassenverkehrsamt nachfragen.

    Gruß Gerd :thumbup:

  • Wenn dann die von Markus beschriebenen Punkte 3 und 4 vollzogen sind, müsste der Wagen nicht mehr versichert sein.


    Nein. Die (Haftpflicht-)Versicherung bleibt bestehen bis das Fahrzeug ab- oder umgemeldet wurde.
    Alles andere könnte für den jeweiligen Besitzer sehr unangenehm werden.

    Axel

  • Meiner Meinung nach, ist es die einzige Möglichkeit die bestehende Versicherung zu kündigen, damit das Fahrzeug ausgeschrieben wird. Wie sonst will man den Käufer zum Ummelden bewegen, wenn dieser nicht will. Wenn der Käufer dann ohne Versicherung fährt, ist es doch sein Problem und nicht das des Verkäufers. Dieser hat doch den Kaufvertrag in der Hand.

    Bin aber offen, falls meine Meinung falsch sein sollte?

  • Das Strassenverkehrsamt schreibt dann dieses Kennzeichen zur Fahndung aus, damit dieses entstempelt werden kann.


    Das würde analog auch für Kennzeichen gelten, die von einem Fahrzeug entwendet werden, nehmen wir an von deinem. Dann ist dein Fahrzeug dennoch weiter versichert.

    Mit links handgeschalteter Rechtslenker :P

  • @ UK-Crossi:
    Da hast du Recht. Bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt ist der Ausschreibungsgrund ja auch der Kennzeichendiebstahl. Die Versicherung existiert noch. Wir müssen es aber hier hinkriegen das der Ausschreibungsgrund - Fahren ohne Versicherungsschutz - ist. Sonst besteht keine Möglichkeit der Ausschreibung und wir wollen den Käufer ja zum Handeln zwingen.

    Die Versicherung muss der Zulassungsstelle mitteilen, dass für dieses Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr besteht.

  • Dann kann man nur schnellstmöglich die von Markus oben genannten Punkte abarbeiten und hoffen, dass auch ein Kaufvertrag existiert. Wenn man das Problem googelt, scheint es übrigens gar nicht so selten vorzukommen.

    Mit links handgeschalteter Rechtslenker :P

  • Genau das meinte ich auch: keine Versicherung: Straftatbestand: Apparat wird tätig!


    Und genau das gibt es in Deutschland nicht. Jedes Fahrzeug mit einem gültigen Kennzeichen ist pflichtversichert, um Dritte vor einem ungedeckten Schaden zu bewahren. Zudem musst Du dem neuen Besitzer das auch erst mal beweiskräftig mitteilen. Gar nicht so einfach, wenn er mit dem Fahrzeug irgendwo in der Türkei (oder einem ähnlich weit entferntem Land) unterwegs ist.

    Axel

    PS.: Wer sein Fahrzeug angemeldet ohne schriftlichen Vertrag herausgibt, der hat es eigentlich auch nicht besser verdient.

  • So,

    das Fahrzeug wurde samt schriftlichem Vertrag verkauft. Also vertragsrechtlich wurden die Eckdaten schon richtig festgehalten, und dokumentiert.

    Das Problem ist auch mittlerweile vom Tisch. Der technische Weg, von der Zulassungsstelle, über die Versicherung ist leider etwas langsamer als gewünscht.

    Fahrzeug ist bereits abgemeldet. Hat leider nur eine Weile wegen der Datenübermittlung gedauert.

  • Hallo,

    also nochmal ganz kurz und zur Sicherheit. Bevor man weitere Schritte einleitet kontaktiert man immer erst den Käufer und fragt nach. Ggf. macht es auch Sinn meine Hinweise genau zu lesen und auf jeden Fall die Reihenfolge zu beachten. ;)

    Hat leider nur eine Weile wegen der Datenübermittlung gedauert.


    D.h. für mich, der Mitarbeiter war in den Osterferien und es gab gerade keinen Ersatz. ;) :D

    Grüße
    Markus :winke:

  • Fahrzeug ist bereits abgemeldet. Hat leider nur eine Weile wegen der Datenübermittlung gedauert.


    Schön, dass es ohne die Gesetzeshüter erledigt ist - aber dennoch interessant, was in so einem Fall tun muss - die Meinungen gingen doch in verschiedene Richtungen - und trotz aller Vorsicht kann es jedem mal passieren!

    :winke:

  • PS.: Wer sein Fahrzeug angemeldet ohne schriftlichen Vertrag herausgibt, der hat es eigentlich auch nicht besser verdient.


    Kann ich bestätigen. Freundlich blauäugig hatte ich in jungen Jahren ein Fahrzeug herausgegeben. Mit Vertrag in der Tasche aber ohne nach dem Führerschein zu fragen. Ein paar Tage später standen ein paar Herren in Grün vor der Tür. Der Käufer hatte keinen mehr, dafür aber wiederholt auffällig zu viel Alkohol im Blut.

  • PS.: Wer sein Fahrzeug angemeldet ohne schriftlichen Vertrag herausgibt, der hat es eigentlich auch nicht besser verdient.


    Da trifft Axel den Nagel auf den Kopf. ;)

    Richtig lustig wird es, wenn der Käufer noch einen Unfall verursacht, Tanken prellt, usw. Und die ganze Kaufvetragsverschickerei an Zulassungstelle, Kraftfahrbundesamt usw. bringt auch nichts, denn bis dahin vergehen teilweise Wochen und Monate!

    Im Zeitalter von Kurzzeitkennzeichen gibt es keinen logischen Grund mehr, für die Mitnahme des Kennzeichens!

    Ich habe meinen Crossi zwar damals auch mit Kennzeichen bekommen; war aber so fair ihn direkt am Folgetag umzumelden.

    Fazit: Nie unberechtigte Leute fahren lassen, das käme jetzt versicherungstechnisch noch hinzu (Fahrerkreis; hier kann es selbst bei einer Probefahrt Probleme geben!), und nie ein Auto mit Kennzeichen verkaufen!

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