Winterbereifung 225/40/18" rundum mit Serienfelgen zulässig?

  • Ich fahre im Winter Reifen 225/40/18" vorne und hinten auf Serienfelgen. Nun habe ich mal im (neuem) Fahrzeugschein geschaut, dort steht nur die Serien-Rad-Reifenkombination mit 225er auf 18" vorne und 255 auf 19" hinten.

    Im (neuem) Fahrzeugbrief stehen überhaupt keine Rad- Reifenkombinationen. Vor diesen Winterreifen hatte ich Zubehörfelgen welche eine ABE für 18" vorne und hinten hatten. Zwar soll in der Bedienungsanleitung die Winterbereifung 225/40/18" vorne und hinten stehen, aber was nützt mir dies bei einer Polizeikontrolle, oder noch schlimmer einem Unfall?

    Muss ich diese Kombination 225/40/18" vorne und hinten mit den Serienfelgen nun beim TÜV eintragen lassen? Ist dies überhaupt möglich?

    Gruß Andre :thumbup:

  • Hallo,

    dafür gibt es die EWB Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere). Darin sind alle vom Hersteller freigegebenen Rad-Reifenkombinationen gelistet. Eigentlich müsste das Chrysler auch zur Verfügung stellen.

    Problem an der Stelle. Chrysler gibt es nicht mehr in Europa.

    Im Bordhandbuch stehen die Reifengrößen Schwarz auf Weiß. Kann man dem Polizisten zur Not auch unter die Nase halten. In der Regel haben die aber einen Onlinezugriff auf ab Werk zulässige Rad-/Reifenkombinationen. Dafür gibt es ein Zentralregister.

    Eine weitere Möglichkeit ist das Reifendruckschild an der Beifahrertüre. Dort steht auch der Reifendruck für 225er hinten. ;)

    Grüße
    Markus :winke:

  • @ Markus

    Du meinst also das ich das Geld umsonst dem TÜV-Onkel gegeben habe. X( Das ist Bullshit!

    ich muß zugeben falsch gelesen zu haben, es ging ja um die Serienfelgen/Bereifung und nicht um die SRT Felgen. In diesem Falle würde es so aussehen.

    Teilegutachten Nr. 36TG0668-00

    Pos. 0 Allgemeines:
    Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn das Fahrzeug unverzüglich zur Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt wird.

    Die o.g. Bestätigung ist mitzuführen und auf verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

    Gruß Enrico :winke:

  • Habe heute in dem COC-Papier nachgesehen, dort steht auch nur die Sommerbereifung 18" und 19" drin.

    Markus
    Wo steht denn das als Winterbereifung 225er auf 18" Felgen vorne wie hinten zugelassen sind? Vielleicht in dem alten Fahrzeugschein - Brief?

    @Enrico
    Wie hat der TÜV das denn bei dir eingetragen, ohne Gutachten? Oder welche Unterlagen hattest du denen gegeben?

    Gruß Andre :thumbup:

  • @Viper

    Wie bereits gesagt bin ich von den SRT6 Felgen 225er mit Winterbereifung ausgegangen. Die entsprechende Nummer zum Teilegutachten habe ich ja oben genannt.

    Vertraue einfach den Aussagen von Markus und Axel bei Deiner Kombination.

    Gruß Enrico :winke:

  • Erst mal vielen Dank für eure Antworten, so ganz zufrieden bin ich mit dem Stand aber noch nicht. Glaube kaum, dass ein Bordbuch ein zulässiges Dokument ist.

    Hat denn einer von euch noch einen alten Fahrzeugschein bzw. Brief und kann mal nachsehen ob dort die Winterbereifung vermerkt ist?

    Falls dies so ist gibt es bestimmt eine Regelung, weil sich durch die Umstellung auf die neuen Papiere ja keine Verschlechterung stattfinden sollte.

    Gruß Andre :thumbup:

  • Hallo Axel,

    falls du die wiederfindest würde ich mich freuen wenn du mir diese zukommen lässt.

    @All:
    Keiner dabei der seinen XF vor 2005 neu, oder gebraucht gekauft hat und noch einen alten Fahrzeugschein hat?

    Gruß Andre :thumbup:

  • Hallo Dieter,

    danke für das Bild. :thumbup: Das beweist schon mal das es zulässig ist. Jetzt fehlt nur noch ein Beweis wenn man in eine Kontrolle kommt. Ich will (muss) nächsten Monat zum TÜV, werde da nochmal nachfragen.

    Gruß Andre :thumbup:

  • So habe es endlich geschafft meinen XF zum TÜV zu bringen. Plakette hat er natürlich bekommen. :thumbup:

    Ich habe dann den Prüfingenieur mal gefragt wegen den fehlenden Winterreifen im neuen Fahrzeugschein. Er sagte das die ABE des Fahrzeugs die freigegebenen Reifendimensionen bestimmt. Auf meine Nachfrage wie ich denn in einer Kontrolle beweisen kann, dass die Reifen erlaubt sind sagte er, er druckt mir eine Bescheinigung aus wo die für den Crossfire zugelassenen Reifengrößen aufgelistet sind.

    Dies hat er auch gemacht, mit Stempel und Unterschrift und das ganze KOSTENLOS, das nenne ich mal Kundenservice. :thumbup:

    Falls jemand den Scan dieser Bescheinigung haben möchte, bitte eine PM schreiben.

    Gruß Andre :thumbup:

  • Hallo miteinander.

    Es ist zwar noch kein Winter, aber aus gegebenem Anlass muss ich diese Thema wieder hochholen. Bitte lest das Nachfolgende wirklich genau und nein, ich erzähle hier keinen Bullshit. Was ich hier schreibe ist wirklich fundamentiert und nachvollziehbar.

    Zusammenfassung:
    Es geht hier nur um die originalen Sommerfelgen (keine Zubehör-Felgen mit ABE) in 7,5x18 ET 35 und 9x19 ET 22. Für den Winter optional originale Felgen 7,5x18 ET 35 ringsum. Es betrifft nur Fahrzeuge mit der neuen Zulassungsbescheinigung.

    In den alten Fahrzeugbriefen (nicht in allen) war die Reifengröße 225/40-18 ringsum Winter optional eingetragen. In den neuen Zulassungsbescheinigungen nicht, wurde einfach nicht übernommen.

    Der alte Fahrzeugbrief dürfte bei den wenigsten noch vorhanden sein. Der würde in diesem Fall extrem weiterhelfen, da die Zulassungsbehörde die 18 Zöller ringsum eintragen kann.

    In allen COC Bescheinigungen steht nur 225 vorn und 255 hinten. Kein Hinweis auf 225/40-18 für die HA.

    Am Türaufkleber steht Reifengröße ringsum 225, in der Betriebsanleitung auch.

    In den TÜV und Dekra-Datenbanken steht die Freigabe für 225/40-18 HA auch, ABER nur in Verbindung mit irgend einer Zubehörfelge mit KBA Nummer. Leider kein Wort von der Möglichkeit, die Orginalfelgen ringsum mit 18 Zoll zu verwenden.

    Werden die Winterreifen auf die gleich Felgengrößen (18 und 19) wie im Sommer aufgezogen, alles kein Thema.

    Soweit dürften wir uns wohl alle einig sei.

    JETZT KOMMT DER RECHTLICHE PFERDEFUSS:
    Ohne eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter der Ziffer 22 ist der Winterbetrieb ringsum auf 18 Zoll Originalfelgen nicht zulässig, auch wenn die Größe im alten Fahrzeugbrief stand.

    Da muss stehen: Zu 15.1/15.2: A.Gen. 225/40R18 88W M+S A.Felge 18x7,5 ET35

    Kein Witz, kein Bullshit, diese Aussage wurde mir mehrfach von verschieden Prüfstellen, von der Zulassungsstelle und sogar von Chrysler bestätigt.

    Das geht sogar soweit, das wir mit diesen originalen Winterrädern ohne Versicherungsschutz durch die Gegend fahren, weil logischerweise die Betriebserlaubnis erloschen ist.

    Diesen blöden Umstand haben wir der Umstellung von Fahrzeugbrief auf Zulassungsbescheinigung zu verdanken.

    Um dem Entgegenzuwirken gibt es nun zwei Möglichkeiten:

    • Wenn der alte Fahrzeugbrief nicht vorhanden ist, Einzelabnahme, was gar nicht so einfach ist. Entsprechende Gutachten sind weder von Ronal noch von Karmann zu bekommen. Die Abnahme erübrigt sich, wenn der alte Fahrzeugbrief eurer FIN vorhanden ist, dann kann die Zulassungbehörde die Daten einfach übernehmen und eintragen.
    • Aufgrund der oben aufgeführten rechtlich Grauzone gab es mal ein Teilegutachten von Daimler Chrysler. Dieses Gutachten muss/te mit der Winterbereifung mitgeführt werde, dann ist/war alles gut. Diese Info habe ich von einem Daimler Mitarbeiter, der die XF Ära damals begleitet hat. Er kann aber auf diese Freigabe nicht mehr zugreifen. Fiat sagt: keine Freigabe vorhanden. Wundert mich nicht.

    Leider findet auch mein TÜV'ler unter der Nummer nix.

    Deshalb meine Frage:

    Hat jemand dieses Gutachten, das wohl 2006 und 2007 mit den originalen Winterrädern mitgegeben wurde? Im Netz finde ich leider auch nichts. Für eine Kopie wäre ich, und bestimmt der eine oder andere hier im Forum, bestimmt dankbar.

    Habt alle einen schönen Tag.
    Freddy

    PS: Manche Crossfire hatten noch nie Winterräder aufgezogen, die betrifft das natürlich nicht.

    Habe soeben erfahren, das sich die mir bisher bekannte Nr. auf 18 Zoll SRT Felgen bezieht. Es muss aber trotzdem ein Freigabegutachten für die normalen Crossfirefelgen geben.

    Einmal editiert, zuletzt von Seven (24. Juni 2020 um 13:10) aus folgendem Grund: Falsche Info

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