Schriftzug Vektordatei

  • Hallo,

    bin am Überlegen mir für meinen Crossfire ein Car Cover zu kaufen, da gibt es die Möglichkeit auf der Motorhaube ein Logo usw. einzusticken. Es sollte das Chrysler Logo und Crossfire zusammen eingestickt werden. Jetzt sollen aber beide Schriftzüge in einer Datei sein (Vektor oder EPS Datei) kann aber im Netz nichts finden.

    Hat vielleicht jemand so was?

    Gruß Andre

  • Hallo Andre, privat kannst Du Dir alles auf das Cover sticken lassen.

    Scan Dir das Logo und vektorisiere die Bitmap. Für Stickvorlagen kommt es nicht auf das letzte Detail an :D

    :winke:

    McHorb? Ach der ohne WhatsApp!

    Einmal editiert, zuletzt von McHorb (3. Dezember 2013 um 00:43) aus folgendem Grund: Grammatik

  • Hallo Jürgen,

    das stimmt so aber mal gar nicht.

    Chrysler und Crossfire sind eingetragene Wort- und Bildmarken: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__3.html

    Der Inhaber der Marke hat ein ausschließliches Nutzungsrecht, § 14 MarkenG: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html

    Insbesondere dürfen andere im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich ein identisches Zeichen nicht zur Kennzeichnung identischer Produkte nutzen bzw. ein identisches oder ähnliches Zeichen nicht zur Kennzeichnung identischer oder ähnlicher Produkte verwenden, sofern Verwechslungsgefahr besteht, § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html

    In dem Moment wo jemand jemand anderem gegen Entgelt ein markenrechtlich geschütztes Logo auf ein Car Cover stickt, verstößt dieser gegen das deutsche Markenrecht. Da es auch ein offizielles Car Cover von Chrysler für den Crossfire gab, kommt hier ggf. auch noch ein Plagiatsvorwurf hinzu.

    Ich will das nicht weiter ausweiten, aber rein rechtlich gesehen ist das leider alles ziemlich spaßfrei.

    Wird das Markenzeichen künstlerisch interpretiert. Beispielsweise weil es die Oma auf einen Pulli strickt und das sowieso nicht so genau abbilden kann wie das Original, dann gibt es hier sicher einen gewissen Freiraum (den man dann ggf. mit Rechtsanwälten klären darf). Insbesondere wenn Oma den Pulli auf einem Wochenmarkt verkauft.

    Nimmt man aber Originaldaten (und nach denen wurde ja gefragt), dann braucht man auf jeden Fall das schriftliche Einverständnis des Markeninhabers.

    Grüße
    Markus :winke:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!