Hallo,
Markus, aus deinem Link kann ich leider nur herauslesen, dass das Fahrzeug bei den gesetzlich vorgeschriebenen Messpunkten (also Standgeräusch und Fahrgeräuschmessung) den Vorschriften entsprechen muss. Sonst müsste in deinem Fahrzeugschein ja eine eingetragene db-Zahl für z.B. außerorts stehen. Mag sein, dass das ein kleines Schlupfloch im Gesetz ist, faktisch aber befindet sich mein Crossi an den Stellen, wo die Gesetzeshüter einhaken, voll und ganz im Rahmen.
So und jetzt wäre es im Gegenzug mal interessant, nicht nur einen Link mitgeteilt zu bekommen, wo zudem nur steht, dass mein Auto bei den zwei Messungen gesetzeskonform sein muss, sondern vielleicht eine Quelle bei der man sieht, dass ein Auto z.B. eine Maximale db-Zahl haben darf. Wenn möglich auch mit einem Wert. Dann wäre wiederum meine Frage wie du diesen Maximalwert misst. Stellt sich die Polizei auf der Autobahn hin und du musst mit 250 Sachen vorbeibügeln? Kann ja so nicht ganz sein.
Also ich lass mich gern belehren aber in meinem Fzg-Schein stehen genau zwei Richtwerte und wie man diese misst. Und soweit ich weiß ist das alles was hier die Rechtsgrundlage ist. Jeder Polizist nagelt dich auf die Eintragungen im Fzg-Schein fest. Alle Abweichungen dessen sind nicht gesetzeskonform und somit wirste rausgezogen. Wenn alle Eintragungen auf dem Schein passen kann dir der Polizist gar nix.
Was man weiterhin bedenken sollte ist, dass der TÜV-Prüfer für seine Eintragungen haftet. Der gute Mann war bei der Eintragung sehr akribisch und hat denke ich die komplette Anlage auf Gesetzeskonformität geprüft. Dafür ist er da und dafür hab ich ihn bezahlt.
So jetzt bin ich mal auf Quellen gespannt, die das von mir gesagte widerlegen. Wie gesagt ich lass mich gerne belehren, allerdings bin ich mit der jetzigen Quellenangabe nicht ganz zufrieden. Somit Martin und Markus (Markus) warte ich auf eure Quellen.
Grüße Jan