Tach zusammen.
ich hätte gerne ein Gutachten für den TÜV-Eintrag für eine Spurverbreiterung von je 20 mm, H&R Nummer 4556653.
Vielen Dank, Bernhard
Tach zusammen.
ich hätte gerne ein Gutachten für den TÜV-Eintrag für eine Spurverbreiterung von je 20 mm, H&R Nummer 4556653.
Vielen Dank, Bernhard
Hallo Bernhard,
welche Teilenummer genau?
In der Überschrift steht 556653, im Text steht 4556653. Es gibt nur 40556653.
Grüße
Markus
Danke. Bei denn Nummer habe ich mich wohl etwas vertan… naja, jetzt habe ich es auch gefunden. Danke.
Hast Du schon ein Gutachten erhalten. Wenn nicht scanne ich das aktuelle von mir ein. Kriege ich einen Scan ins Forum rein?
Gruß, Harald
Hallo Leute,
ich war heute beim TÜV-Norddeutschland, und dort hat man mir die Abnahme (20 mm je Seite an der Hinterachse von H&R mit Teilegutachten wie Axel oben angeboten) verweigert, mit der Begründung dass die Kriterien A3, A5, A7 und A9 nicht erfüllt sind.
Habt Ihr eine Idee?
Ich hatte das gleiche Auto vor einiger Zeit mit den gleichen Platten ohne Schwierigkeiten abgenommen bekommen. Das interessierte den TÜV aber nicht.
Ich leide an Depressionen.
Gruß,
Elmer
Hallo,
dann probier's doch bei Dekra oder Co.
Hast Du eine Nummer von den Spurplatten?
Grüße Benne
Hallo Benne,
wie oben: 40556653
Unter Auflagen bzw. Hinweise bei 20 mm steht ja im o.g. Gutachten u. a.: A1, A3, A5 Kotflügelkante nachbördeln, A7 Reifenlauffläche ausreichend abzudecken und A9.
Bei H2 steht aber u.a.: wenn eine gesonderte ABE für die Rad- / Reifenkombination besteht, bestehen keine technischen Bedenken.
Was nun?
Hallo,
die habe ich auch drauf. Wurden ohne Probleme eingetragen.
Hast Du das Auto tiefergelegt?
Würde wirklich mal irgendwo anders hingehen.
Grüße, Benne
Hallo Elmer,
keine Ahnung wie oft ich das jetzt schon geschrieben habe.
Im Normalfall muss der Prüfer einen Verschränkungs- / Freigängigkeitstest machen um die Spurplatten eintragen zu können. Und beim TÜV brauchst Du dafür einen Prüfingenieur. Ein normaler Prüfer darf das dort nicht machen. Das ist nämlich eine Einzelabnahme.
Ggf. solltest Du oder Werkstatt einen Verschränkungstest im Vorfeld machen, um zu wissen ob die Freigängigkeit gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere bei tiefergelegten Fahrzeugen.
Und wenn die beim TÜV keinen Bock haben, dann gehst Du eben zu einer anderen Prüforganisation: Dekra, GTÜ, KÜS…
Grüße, Markus
Hallo Markus,
vielen Dank für Deine Geduld.
Ich bin zur DEKRA gefahren. Der hat sich das Auto von vorn angeschaut und meinte das die Reifen überstehen. Ich habe zu ihm gesagt, dass das zum Glück nicht wichtig ist. Hauptsache die Lauffläche steht nicht über. Stimmt, sagte er. Alles klar, ich habe den Eintrag.
Vielen Dank auch an Benne.
Gruß,
Elmer
Hallo Elmer,
geht doch!
Grüße, Benne
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