Moin Freunde,
ich möchte möglichst die ganze Truppe als geschlossene Kolonne nach § 27 StVo auf den Weg bringen und da wir sicherlich wieder Freunde zum Blocken der Seitenstraßen an den Ampeln zur Verfügung haben, sollte es klappen.
Die Vorschrift sagt, dass der Führer der geschlossenen Kolonne, die sich wie ein Fahrzeug bewegt und sich auch so verhält, nur bei "Grün" in die Kreuzung einfahren darf und alle nachfolgenfen Fahrzeuge dichtauf folgen müssen, hierbei ist auch möglichst im oder unter dem Sicherheitsabstand zu fahren! Es darf, auch bei "Rot", keiner anhalten und die Kolonne unterbrechen, aber es ist an den Ampeln auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen!
Die Kolonne muss als Eine sichtbar sein, nur Fahrlicht an ist nicht genug, deshalb möchte ich euch bitten, auch die Warnblinker anzuschalten.
Wir verzichten dann auf die blauen und grünen Fahnen, da ich uns nicht als Militärkolonne sehe, aber die gleichen Rechte für uns in Anspruch nehme!
Alles weitere werde ich euch an Bord unseres Dampfers klar machen!
Viele Grüße von Heinz-Peter