Autoimport aus der Schweiz:
Wer sich für ein Auto, besonders für einen Crossfire interessiert, sollte auch mal einen Blick auf die Schweizer Verkaufsportale werfen. Dort werden die Autos häufig günstiger angeboten wie bei uns. Und auch der Zustand der Fahrzeuge ist oftmals besser. Bei mir speziell kommt dann noch die Grenznähe zur Schweiz ins Spiel. Hier möchte ich beschreiben wie ich ein Auto aus der Schweiz nach Deutschland importiert habe. Ich werde hier den Kauf, den Import und die Anmeldung so beschreiben wie ich vorgegangen bin.
Besichtigung und Probefahrt:
Als erstes habe ich mit dem Verkäufer einen Termin zur Besichtigung ausgemacht. Nach vierstündiger Anfahrt konnte ich das Fahrzeug checken und Probe fahren. Hier ist die Kaufberatung aus dem Forum Gold wert und man kann Punkt für Punkt abarbeiten. Wenn man sich dann einig ist, sollte unbedingt ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden. Der Kaufvertrag wird zur Vorlage bei Behörden dringend gebraucht. Ich habe mir vom Verkäufer eine eintägige Bedenkzeit einräumen lasse. Habe aber noch am selben Abend den Kauf per Email dingfest gemacht. Ab da geht dann der ganze Papierkrieg los. Bei guter Vorbereitung ist dies aber kein Hexenwerk.
Kaufvertrag, Bezahlung und Kosten:
Nach Erhalt eines rechtskräftigen Kaufvertrages und Rechnung wurde das Auto von mir per Auslandsüberweisung im vorab bezahlt. Ein Termin für die Abholung wurde fixiert. Achtung: Die Händler rücken den Wagen erst raus, wenn das Geld auf ihrem Konto gutgeschrieben ist. Sie müssen per Unterschrift auf der Rechnung bestätigen, dass sie das Geld erhalten haben. Diese unterschriebene Rechnung braucht man dann wieder für den Zoll und die Zulassung. Da bei mir das Geld nicht zum vereinbarten Termin auf dem Konto des Händlers war, Auslandsüberweisungen brauchen länger, verzögerte sich die Abholung um zwei Tage. Barbezahlungen würde ich nur machen, wenn der Händler auch Euro nimmt. Ansonsten entstehen zusätzliche Kosten für den Geldwechsel. Man muss auch darauf achten, dass alle notwendigen Papiere mit ausgehändigt werden, die da sind:
- Kaufvertrag im Original
- eine quittierte Rechnung
- der Fahrzeugausweis und evtl. der Präferenznachweis
Der Händler hat die Möglichkeit dem deutschen Käufer den Präferenznachweis EUR 1 auszustellen. Wird der Nachweis bei deutschen Zoll vorgelegt fällt kein Zoll an, es muss „nur“ die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Das spart richtig Geld, da normalerweise auf den Kaufpreis 10% Zoll und auf die daraus resultierende Summe nochmal 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig werden. Fallen noch Transportkosten an, z.B. durch Speditionen, werden diese auf den Kaufpreis draufgeschlagen und müssen mit verzollt und versteuert werden.
Überführung:
Die Abholung des Fahrzeuges habe ich persönlich gemacht. Überführung durch eine Spedition bzw. auf dem Anhänger sind die Alternativen. Für die Überführung des Autos aus der Schweiz nach Deutschland braucht man das schweizerische Zollkennzeichen (provisorische Immatrikulation). Mit diesem Kennzeichen kann das Auto nach Deutschland überführt werden. Es wird mit dem Erwerb des Kennzeichens gleichzeitig eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Autohändler sollte hier behilflich sein. Um das schweizerische Kennzeichen zu beantragen braucht man den Fahrzeugausweis, Führerschein und Personalausweis. Die Kosten sind abhängig davon, wie viele Tage im betreffenden Monat verbleiben. Da es bei mir Anfang Januar war, habe ich ca. 275,- CHF bezahlt, dafür kann man aber noch den ganzen restlichen Monat auch in Deutschland fahren. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen kann zur Überführung von Fahrzeugen aus dem Ausland nach Deutschland nicht benutzt werden. Das ist nicht zulässig. Gleichwohl kann damit ein Auto aus Deutschland ins europäische Ausland überführt werden.
Zoll und sonstige Wegelagerer:
Die Papiere für den Zoll sollte man sich im Vorfeld von einer Spedition ausfüllen und richten lassen, erspart viel Zeit und Ärger. Ich habe das durch die Fa. Wolffgramm am Rheinfelder Zollübergang erledigen lassen. Kosten dafür sind ca. 130,-€, Vorlaufzeit ein bis zwei Tage. Dazu braucht die Spedition die Anschrift von Verkäufer und Käufer, Kaufvertrag, Rechnung und Fahrzeugausweis. Zum Ausfüllen der Speditionspapiere genügen Kopien. Die fertigen Papiere kann man vor der Überführung abholen. Die o.g. Unterlagen sollten dann im Original mitgeführt werden, um diese dem Zoll vorzulegen. Ist das alles erledigt kann man sich auf den Weg machen. An dem ersten Grenzübergang der EU muss die Einfuhr angemeldet werden. An der Grenze holt man sich die ausgefüllten Papiere von der Spedition ab. Damit geht man zum Schweizer Zoll und meldet die Ausfuhr an. Beim Schweizer Zoll fallen keine Kosten an. Da gibt es nochmal etwas Papier, mit dem geht man zum deutschen Zoll und meldet die Einfuhr an. Da werden die ganzen Unterlagen fertig gemacht. Ganz wichtig ist die Unbedenklichkeits- bescheinigung. Die ist für die spätere Zulassung sehr wichtig. Der Zollbeamte nimmt das Fahrzeug in Augenschein und gleicht die Fahrzeug-Identifizierungsnummer ab. Gleichzeitig begutachtet er den Wagen. Hier ist wieder Vorsicht geboten. Weicht der bezahlte Rechnungsbetrag zu sehr nach unten vom tatsächlichen Wert vergleichbarer deutscher Autos ab, kann der Zöllner den Wert schätzen und darauf dann den Zoll und die Steuern erheben. Ist das alles durch, wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben und zugleich die KFZ Steuer für den verbleibenden Monat berechnet. Beides ist umgehend zu zahlen. Der Beleg für die Begleichung der Einfuhrumsatzsteuer wird später wieder bei der Zulassung benötigt. Liegt der Präferenznachweis EUR 1 vor, wird kein Zoll erhoben. Danach kann man die Heimreise antreten. Wer sich jetzt in Sicherheit fühlt irrt. Hinter der Grenze macht der deutsche Zoll Kontrollen. Sie überprüfen ob alles ordentlich bezahlt wurde. Ich wurde auch kontrolliert, das Schweizer Zollkennzeichen hat mich verraten, hatte aber alles nachweislich bezahlt und konnte weiterfahren.
TÜV:
Als nächstes steht der Besuch beim TÜV an. Hier wird die HU, ASU, und liegen die CoC Papiere nicht vor, noch die Fahrzeugdatenermittlung gemacht. Zur Überführung eines Fahrzeuges sind die CoC Papiere nicht zwingend erforderlich. Es darf dann halt nur der TÜV die Abnahme vornehmen. Es konnte mir bisher noch kein Verkäufer bei allen von mir gesichteten Crossfire`s die CoC Papiere vorlegen. Deren Beschaffung kostet ca. 250,-€, das ganze TÜV Prozedere dagegen nur 178,-€.
Zulassung:
Ist die TÜV Abnahme erledigt geht es direkt weiter zur Zulassung. Hier sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:
Personalausweis oder Reisepass, eVB, CoC Papiere oder TÜV Gutachten (HU, ASU, Fahrzeugdatenermittlung), Unbedenklichkeitsbescheinigung, Fahrzeugausweis, Belege für Bezahlung der Einfuhrumsatzsteuer, Originalrechnung sowie die Schweizer Zollkennzeichen.
Fahrzeugausweis und die Schweizer Kennzeichen werden von der Zulassungsstelle einkassiert. Die Kennzeichen kann man auf Wunsch entwerten lassen und wieder mitnehmen. Der Fahrzeugausweis kann man nach einem halben Jahr wieder abholen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bleibt bei der Zulassungsstelle. Wenn alle Formalitäten dann erfolgreich abgeschlossen sind hat man zwei deutsche Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, und ist richtig glücklich.
Und zum Schluss:
Abschließend lege ich jedem nahe, der sowas vor hat, bei den zuständigen Behörden anzurufen um sich über Vorgehensweise zu informieren. Wir haben zwar alle das gleiche Recht und Gesetz, aber bei Auslegung sind unsere Beamten kreativ. Hier kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Und lieber mal ein Papier mehr mitnehmen als eins zu wenig. Man sollte auch den Schweizer Autoverkäufer in die Pflicht nehmen. Er sollte bei dem besorgen der Zollkennzeichen behilflich sein und auch den Präferenznachweis ausfüllen. Ich habe mich persönlich sehr gut vorbereitet und bin bei allen Behördengängen ohne Probleme durchgekommen. (Zoll ca. 45 Min.; TÜV 45 Min. Zulassung 30 Min.. Ob sich nun der Import eines Fahrzeuges aus der Schweiz lohnt oder nicht sei jedem selbst überlassen.
Hat man dann alles richtig gemacht parkt man den Traum auf vier Rädern in seiner Garage. (Chrysler Crossfire Roadster SRT6, Aeroblue, Bj.: 09/04, EZ. 04/06, 38.200 Km)