Suche Eintragungskopie für 34er Raid Airbaglenkrad

  • Moin,

    ich benötige eine Eintragungskopie oder irgendwas womit ich nachweisen kann, dass ein 34er Raid Airbaglenkrad schonmal in einem Crossfire eingetragen wurde. Ich muss zum TÜV und wollte auch endlich das Lenkrad mit eintragen lassen. Nur will der TÜVler unbedingt einen Nachweis, dass es schonmal eingetragen wurde...

    Vielen Dank schonmal im voraus!

  • Hi Jungs,

    mein TÜV will nicht mal das 365 mm Lenkrad eintragen.

    Gruß Sascha

    Dann geh einfach zu einer anderen TÜV oder Dekra-Station, das 365 mm (Raid oder Atiwe) sollte kein Problem sein, da es ja für den SLK R170 ein TÜV-Gutachten hat. Ich habe dies auch ohne Probleme eingetragen bekommen. Ein 320 mm wird schwierig werden.

    Gruß Andre :thumbup:

  • Ja, mein Prüfer und ich…

    Ich: "Crossfire ist nur ein SLK mit schicker Karosserie."

    Prüfer: "natürlich, das weiß doch jeder!"

    TÜV-Prüfer „ich kann“ das gar nicht entscheiden, trotz SLK Gutachten (jammer, jammer, wein, wein, schluchz, schluchz) und sein Chef meinte, er könnte keinen Airbag über §21 eintragen, weil er kein Nachweis über die Frontscheibe hat bzw. wie viel Last diese in welchem Winkel aufnehmen könne.

    Das erklärt, warum ich mich über den Nachweis für ein eingetragenes Raid seehhrrrr gefreut habe.

    Gruß, Sascha

    Einmal editiert, zuletzt von T76 (23. Februar 2023 um 20:37)

  • Blah, blah, blah...

    Früher waren TÜV Prüfer noch in der Lage bzw. gewillt auch mal Einzelabnahmen einzutragen. Leider scheint in der heutigen Zeit für viele zu gelten sich 1000%tig abzusichern. Also ohne Gutachten geht nichts mehr.

    Was zum Teufel hat die Windschutzscheibe mit dem Airbag zu tun? Wenn dieser aufgeht, hat man glaube ich schlimmere Probleme als eine eventuell defekte Windschutzscheibe.

    Außerdem glaube ich auch kaum, dass bei der Lenkradposition im Crossfire der Airbag die Windschutzscheibe überhaupt berührt.

    Gruß Andre :thumbup:

  • Hi André,

    ich hatte auch den Kopf geschüttet.
    „Wenn der Airbag aufginge und sich an der Frontscheibe abstürzen würde…“

    Und ich dachte nur, ist das dein Ernst?
    Aber er ist der Mann, der es eintragen darf.

    Auch im Kreis fahren musste ich, ob es möglich ist schnell genug von Rechtsanschlag Lenkung auf Linksanschlag zu kommen.

    Wenn man lange genug nach Ausreden sucht, findet man auch eine.

    Gruß Sascha

  • Hallo,

    ich musste wegen Eintragung vom Raid-Sportlenkrad auch 2-mal zum TÜV.

    Der erste Prüfer wollte es nicht eintragen, weil er Bedenken hatte, ob der Airbag überhaupt noch funktioniert.

    Der zweite Prüfer, etwas älteres Semester, hat sich die Sache angeschaut. Der Hinweis von mir auf Baugleichheit mit dem SLK R170 hat er nickend bestätigt. Er verschwand kurz in seinem Büro, um das "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO" fertigzumachen.

    Ich denke, es war auch dem Alter des Prüfers geschuldet, dass die Eintragung ohne Probleme erfolgte. Er hat halt seinen Verstand benutzt.

    Grüße Benne

    "Abstinenz ist ein Gesundheitsrisiko"

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