Hallo Betroffene,
nachfolgender E-Mail Text:
ZitatDamit die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ausgestellt werden kann, muss das Fahrzeug bereits mit einem Ursprungsnachweis von der EU in die Schweiz eingeführt worden sein. Daher ist eine Bestätigung des schweizerischen Generalimporteurs erforderlich, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug bereits als Ursprungsware mit Präferenzberechtigung in die Schweiz eingeführt wurde.
hat mich zum Kontakt des Schweizer Generalimporteurs veranlasst, der mir schreibt: "
ZitatSehr geehrte Damen und Herren.
Da das Fahrzeug älter als 10 Jahre* ist, kann keine Importbestätigung mehr ausgestellt werden. (*gesetzliche Aufbewahrungsfrist des für den Nachweis eines präferenziellen Ursprungs benötigten Zolldokuments).
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüsse/ Kind regards
Cordiali saluti/ Meilleurs salutationsPhilipp Andrä
CustomsMercedes-Benz Schweiz AG
Nun die höfliche Frage an jemanden der einen Ursprungsnachweis hat, ob er sich vorstellen könnte mit mir in Kontakt zu treten, wie ich dieses Problem lösen kann.
Mit besten Schraubergrüßen, Ebi.