Auch bei Privatkauf gilt, verschwiegene MĂ€ngel sind juristisch angreifbar. Jedoch nur dann, wenn diese nachweislich dem VerkĂ€ufer bekannt gewesen sein mĂŒssen, TĂV-Bericht oder Ă€hnliches.
Neues Mitglied & die ewige Frage nach dem Radio
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Hi,
soweit ich weiĂ, gilt das nur, wenn der VerkĂ€ufer danach explizit gefragt wurde und dann wissentlich falsch antwortet. Er hat von sich aus nicht die Pflicht, alles Negative offenzulegen.
Eine Ausnahme gilt aber, wenn erhebliche oder sehr ungewöhnliche MÀngel vorliegen, das Fahrzeug also zB durch ein Hochwasser geschÀdigt wurde, Sicherheitssysteme abgeschaltet wurden, UnfallschÀden vorliegen (auch reparierte).
Der PferdefuĂ ist aber immer der Nachweis des Wissens. FĂŒnf Jahre kein Ălwechsel? "Ich habe den Wagen regelmĂ€Ăig an meinen Schwager verliehen und der wollte dann jeweils alle Wartungsarbeiten durchfĂŒhren."
Jens
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Moin,
zurĂŒck zum eigentlichen Thema:
In unserem XF war seinerzeit noch das silberne OEM Becker-Radio mit CD-Laufwerk inkl. Navisystem via CD verbaut. Das ist auch nicht defekt und funktioniert auch noch einwandfrei. Dies habe ich nunmehr trocken und warm eingelagert...

Es sollte aber etwas anderes her mit USB & Bluetooth & Klinke 3.5. Daraus wurde dann ein 1" ALPINE Head-Unit. Sieht dann so aus, siehe Bilder im Anhang.
Anbindung an das Sound-System des XF mittels der ISO-Steckverbindungen war kein Problem und Plug'n & Play in wenigen Minuten erledigt.
Auch der Sound mit dem ALPINE Head-Unit ist ĂŒber jeden Zweifel erhaben und mehr als ausreichend.

GruĂ Micha
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