Hallo miteinander.
Es ist zwar noch kein Winter, aber aus gegebenem Anlass muss ich diese Thema wieder hochholen. Bitte lest das Nachfolgende wirklich genau und nein, ich erzähle hier keinen Bullshit. Was ich hier schreibe ist wirklich fundamentiert und nachvollziehbar.
Zusammenfassung:
Es geht hier nur um die originalen Sommerfelgen (keine Zubehör-Felgen mit ABE) in 7,5x18 ET 35 und 9x19 ET 22. Für den Winter optional originale Felgen 7,5x18 ET 35 ringsum. Es betrifft nur Fahrzeuge mit der neuen Zulassungsbescheinigung.
In den alten Fahrzeugbriefen (nicht in allen) war die Reifengröße 225/40-18 ringsum Winter optional eingetragen. In den neuen Zulassungsbescheinigungen nicht, wurde einfach nicht übernommen.
Der alte Fahrzeugbrief dürfte bei den wenigsten noch vorhanden sein. Der würde in diesem Fall extrem weiterhelfen, da die Zulassungsbehörde die 18 Zöller ringsum eintragen kann.
In allen COC Bescheinigungen steht nur 225 vorn und 255 hinten. Kein Hinweis auf 225/40-18 für die HA.
Am Türaufkleber steht Reifengröße ringsum 225, in der Betriebsanleitung auch.
In den TÜV und Dekra-Datenbanken steht die Freigabe für 225/40-18 HA auch, ABER nur in Verbindung mit irgend einer Zubehörfelge mit KBA Nummer. Leider kein Wort von der Möglichkeit, die Orginalfelgen ringsum mit 18 Zoll zu verwenden.
Werden die Winterreifen auf die gleich Felgengrößen (18 und 19) wie im Sommer aufgezogen, alles kein Thema.
Soweit dürften wir uns wohl alle einig sei.
JETZT KOMMT DER RECHTLICHE PFERDEFUSS:
Ohne eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter der Ziffer 22 ist der Winterbetrieb ringsum auf 18 Zoll Originalfelgen nicht zulässig, auch wenn die Größe im alten Fahrzeugbrief stand.
Da muss stehen: Zu 15.1/15.2: A.Gen. 225/40R18 88W M+S A.Felge 18x7,5 ET35
Kein Witz, kein Bullshit, diese Aussage wurde mir mehrfach von verschieden Prüfstellen, von der Zulassungsstelle und sogar von Chrysler bestätigt.
Das geht sogar soweit, das wir mit diesen originalen Winterrädern ohne Versicherungsschutz durch die Gegend fahren, weil logischerweise die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Diesen blöden Umstand haben wir der Umstellung von Fahrzeugbrief auf Zulassungsbescheinigung zu verdanken.
Um dem Entgegenzuwirken gibt es nun zwei Möglichkeiten:
- Wenn der alte Fahrzeugbrief nicht vorhanden ist, Einzelabnahme, was gar nicht so einfach ist. Entsprechende Gutachten sind weder von Ronal noch von Karmann zu bekommen. Die Abnahme erübrigt sich, wenn der alte Fahrzeugbrief eurer FIN vorhanden ist, dann kann die Zulassungbehörde die Daten einfach übernehmen und eintragen.
- Aufgrund der oben aufgeführten rechtlich Grauzone gab es mal ein Teilegutachten von Daimler Chrysler. Dieses Gutachten muss/te mit der Winterbereifung mitgeführt werde, dann ist/war alles gut. Diese Info habe ich von einem Daimler Mitarbeiter, der die XF Ära damals begleitet hat. Er kann aber auf diese Freigabe nicht mehr zugreifen. Fiat sagt: keine Freigabe vorhanden. Wundert mich nicht.
Leider findet auch mein TÜV'ler unter der Nummer nix.
Deshalb meine Frage:
Hat jemand dieses Gutachten, das wohl 2006 und 2007 mit den originalen Winterrädern mitgegeben wurde? Im Netz finde ich leider auch nichts. Für eine Kopie wäre ich, und bestimmt der eine oder andere hier im Forum, bestimmt dankbar.
Habt alle einen schönen Tag.
Freddy
PS: Manche Crossfire hatten noch nie Winterräder aufgezogen, die betrifft das natürlich nicht.
Habe soeben erfahren, das sich die mir bisher bekannte Nr. auf 18 Zoll SRT Felgen bezieht. Es muss aber trotzdem ein Freigabegutachten für die normalen Crossfirefelgen geben.