Ich stehe gerade vor einem ähnlichen Problem, ich habe eine Eintragung für das Fahrwerk in Kombination mit genau den Felgen und Reifen und Spurplatten, die der Vorvorbesitzer verbaut hat. Ich vermute stark, dass ich die Originalfelgen mit dem Fahrwerk dann auch noch einmal abnehmen lassen muss.
[...]
Geh zum freundlichen TÜV in deiner Nähe und sprich mit denen.
Ich habe letzte Woche meinen eigenen Rat mal befolgt und war bei meiner (sehr freundlichen) GTÜ-Prüfstelle mit der Frage, ob ich nach der Eintragung des anderen Fahrwerks (in Kombination mit Felgen, Reifen und Spurverbreiterung) auch noch die originalen Räder verwendet werden können.
Die Eintragung bei mir im Schein ist
zu 15.1 u. 15.2 auch genehm.: v255/35R19 88Y a.LM-Rad 8,5JX19H2, ET30, Herst.: AZEV, Typ: PS851930 i Verb. m.h.: 255/30R20 92Y a. LM-Rad 10Jx20H2, ET20, Herst.: AZEV, Typ: PS102050 i.V.m. Adapterscheibe Herst.: AZEV, Typ u. Kennz.: 112574 30112D i.V.m. verst. Fahrwerk Herst.: Bilstein Suspension GmbH, Typ: GM5-B954, Kennz. Federn VA/HA: [...]
Meine Befürchtung war, dass das Fahrwerk nur dann genehmigt sei, wenn auch die Distanzscheiben und diese Räder verwendet werden.
Der Prüfer studierte die Eintragung sehr intensiv und sagte dann im Brustton der Überzeugung, dass die Befürchtung falsch sein, in diesem Fall hätte die Eintragung genau darauf hinweisen müssen bzw. die unter 15.1/15.2 aufgeführte Originalbereifung hätte gestrichen werden müssen. Würde das dann irgendwo schleifen, hätte der Prüfer Mist gebaut.
Die Aussage nehme ich mal dankbar hin (gebührenfrei war sie außerdem auch noch).
Frage in die Runde: Wieso werden/wurden beim Umschreiben auf die Zulassungsbescheinigung Teil II eigentlich nicht die zulässige Winterbereifung in 22 mit aufgenommen?
Jens