Erfahrungsaustausch Spurplatten, Distanzscheiben

  • Hallo Cedric,

    siehe: Farbcodes Exterieur und Interieur

    Ggf. auch den Spoiler Farbcodes MB anschauen. Problematik bei N/A Felgen und Pulverbeschichtung: die Nabendeckel sind aus Kunststoff. Den Farbton eines lackierten Felgendeckels mit einer Pulverbeschichtung zu treffen ist absolute Glückssache.

    Lackierte Felgen kann man problemlos ausbessern. Pulverbeschichtete Felgen nicht.

    Grüße, Markus :winke:

  • Moin zusammen.

    In meiner ZB Teil I befindet sich folgende Eintragung:

    "*Zugelassene M+S Bereifung 225/40R18 A. LM-Rad KBA46403 WW. Distanzscheiben H&R 6055665, Je 30mm an Achse 2, Schneekettenbetr. nicht mögl., ohne weitere Besche. u. Aufl.**"

    Bezieht sich damit die Eintragung der Distanzscheiben nur auf die eingetragene M+S Bereifung mit genau der benannten Felge, oder auf alle im Teilegutachten aufgezeigten Rad-Reifen-Kombinationen?

    Anders gefragt: Sind damit die Distanzscheiben auch für die Reifendimension 255/35/19 auf der Originalfelge an der HA eingetragen, oder wäre hier eine weitere Abnahme/Eintragung notwendig?

    So recht werde ich aus der Eintragung nicht schlau. :/

    Grüße, Christian :winke:

  • Hallo Christian,

    ich würde das immer als zusammenhängenden Block sehen und betrachten. Sprich: Wenn da diese Bereifung in Kombination mit einer Felge steht, hast du genau dafür eine Eintragung und auch nur, wenn du die H&R verbaut hast.

    Sprich: wenn du etwas ändern möchtest, dann müsstest du es eintragen lassen.

    Ich stehe gerade vor einem ähnlichen Problem, ich habe eine Eintragung für das Fahrwerk in Kombination mit genau den Felgen und Reifen und Spurplatten, die der Vorvorbesitzer verbaut hat. Ich vermute stark, dass ich die Originalfelgen mit dem Fahrwerk dann auch noch einmal abnehmen lassen muss.

    Macht eigentlich auch Sinn, da der Prüfer dir nur etwas bescheinigen kann, was er auch sehen kann. Wenn eine andere Bereifung auf der Felge verbaut wird, dann kann sie ja trotzdem irgendwo scheuern oder überstehen.

    Geh zum freundlichen TÜV in deiner Nähe und sprich mit denen.

    Jens

  • Hallo Jens,

    danke für deine Rückmeldung! Ungefähr so habe ich mir das auch gedacht. Aber fragen kostet ja nichts. ;) Ich werde mal mit dem freundlichen Prüfer nebenan sprechen - falls sich hier doch etwas anderes ergeben sollte, gebe ich das natürlich gern weiter.

    Die Eintragung ist in meinem Fall auch vom Vorvorbesitzer - ich habe noch die Prüfbescheinigung (heißt das so?) aus 2006 im Original mit Autogramm des Prüfers vorliegen. Wahrscheinlich läuft es dann zur nächsten Sommersaison auf 30-40mm an der HA und 10-20mm an der VA hinaus. Bald ist ja sowieso wieder Reifenumsteckzeit und dann kommt die Frage erst zusammen mit dem Osterhasen wieder auf. :D

    Ich wünsche dir viel Erfolg mit der Eintragung deines Fahrwerks in Kombination mit den Originalfelgen - optisch gibt es m.M.n. keine Felge, die besser zum XF passt.

    Grüße, Christian

  • Hallo Christian,

    die Eintragung bezieht sich immer auf eine feste Rad-/Reifendimension in Kombination mit der Fahrwerkshöhe. D.h. die Eintragung ist in Kombination mit den Winterrädern in 225/40R18 in Kombination mit der zum Eintragungszeitpunkt montierten Felgendimension zulässig. Alles andere erfordert eine erneute Abnahme.

    Grüße Markus :winke:

  • Sehe ich nicht so. Entscheidend ist, was im Gutachten der Prüfstelle steht. In der ZB werden die Änderungen nur aufgelistet, ohne Zusammenhang oder Abhängigkeiten.

    Den Gang zum freundlichen würde ich mir auch sparen. Kommt erfahrungsgemäß nichts bei raus - außer man kennt den Prüfling persönlich (vom Stammtisch zum Beispiel). :)

    Kein Bier vor Vier.

  • Moin!

    Wegen des Umbaus auf AMG Bremse hatte ich dieses Jahr intensiven Kontakt mit der Dekra, mehr als mir lieb war.

    Der Mann war mit seiner Aussage und der Eintragung klar: Bremse, Fahrwerk und Spurplatten nur in Kombination mit der originalen Radkombi - und hat das er genau so in die Abnahme geschrieben.

    Bei vorne 10 oder mehr mm je Seite musst du im Innenkotflügel Platz schaffen. Da der aus Metall und an der betreffenden Stelle sehr massiv ist, hat sich ein Radlagerabzieher - anders herum benutzt - bewährt.

    Beste Grüße Robert

  • Ich stehe gerade vor einem ähnlichen Problem, ich habe eine Eintragung für das Fahrwerk in Kombination mit genau den Felgen und Reifen und Spurplatten, die der Vorvorbesitzer verbaut hat. Ich vermute stark, dass ich die Originalfelgen mit dem Fahrwerk dann auch noch einmal abnehmen lassen muss.

    [...]

    Geh zum freundlichen TÜV in deiner Nähe und sprich mit denen.

    Ich habe letzte Woche meinen eigenen Rat mal befolgt und war bei meiner (sehr freundlichen) GTÜ-Prüfstelle mit der Frage, ob ich nach der Eintragung des anderen Fahrwerks (in Kombination mit Felgen, Reifen und Spurverbreiterung) auch noch die originalen Räder verwendet werden können.

    Die Eintragung bei mir im Schein ist
    zu 15.1 u. 15.2 auch genehm.: v255/35R19 88Y a.LM-Rad 8,5JX19H2, ET30, Herst.: AZEV, Typ: PS851930 i Verb. m.h.: 255/30R20 92Y a. LM-Rad 10Jx20H2, ET20, Herst.: AZEV, Typ: PS102050 i.V.m. Adapterscheibe Herst.: AZEV, Typ u. Kennz.: 112574 30112D i.V.m. verst. Fahrwerk Herst.: Bilstein Suspension GmbH, Typ: GM5-B954, Kennz. Federn VA/HA: [...]

    Meine Befürchtung war, dass das Fahrwerk nur dann genehmigt sei, wenn auch die Distanzscheiben und diese Räder verwendet werden.

    Der Prüfer studierte die Eintragung sehr intensiv und sagte dann im Brustton der Überzeugung, dass die Befürchtung falsch sein, in diesem Fall hätte die Eintragung genau darauf hinweisen müssen bzw. die unter 15.1/15.2 aufgeführte Originalbereifung hätte gestrichen werden müssen. Würde das dann irgendwo schleifen, hätte der Prüfer Mist gebaut.

    Die Aussage nehme ich mal dankbar hin (gebührenfrei war sie außerdem auch noch).

    Frage in die Runde: Wieso werden/wurden beim Umschreiben auf die Zulassungsbescheinigung Teil II eigentlich nicht die zulässige Winterbereifung in 22 mit aufgenommen?

    Jens

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