Hallo zusammen!
Dumm ist die Frage keineswegs. Man kann die erwähnten Scheinwerfer auch in der Tat einbauen. Der erste Unterschied liegt nur in anderen Teilenummern. Letztendlich sollte man jedoch wissen, dass es im Allgemeinen Aufgabe der Frontscheinwerfer ist, nicht einfach nur die Straße auszuleuchten, sondern z.B. rechtsseitig auch die Straßenschilder einzubeziehen. Heißt im Umkehrschluss, dass man den Gegenverkehr blenden würde.
Ich fahre einen selbst aus Großbritannien importierten Rechtslenker und musste selbstverständlich die Frontscheinwerfer dem hiesigen Linksverkehr anpassen, also tauschen. Ich erinnere mich noch an die Aussage der Chrysler Werkstatt, dass man mit allen Mitteln versucht hat, die Scheinwerfer einzustellen, um den Tausch zu vermeiden. Klappte aber nicht. Es ist also nicht sinnvoll, in unserem Land für den Rechtsverkehr ausgelegte Scheinwerfer zu verbauen.
Übrigens müssen Links- und Rechtslenker ihre Scheinwerfer mit entsprechend erhältlichen Schablonen abkleben, wenn sie die "Straßenseite wechseln", also per Fähre nach England fahren oder in die EU kommen.
Wenn ich mich recht erinnere, gab es in diesem Forum mal jemanden aus Sachsen-Anhalt, der ebenfalls einen Rechtlenker importiert und ohne Tausch eine TÜV Abnahme erhalten hat. Mag alles sein. Blendet man jedoch den Gegenverkehr, und resultiert dies in einem Unfall, wird man sich nicht auf den TÜV Sachverständigen berufen können.
Ich rate dir also dringend von dem Einbau ab.
Gruß
Achim 